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Der Europäische Webmasterverband
Webmasters Europe
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Beitragsordnung für die Mitgliedschaft im Verband Webmasters Europe e.V.

§1 Beitragshöhe

Die Beitragshöhe einer Mitgliedschaft bei Webmasters Europe e.V. ergibt sich aus der Zugehörigkeit zu einer Beitragsgruppe gemäß folgender Auflistung:

Einzelpersonen

Art der Mitgliedschaft Jahresbeitrag (MwSt.-frei)) Leistungen
Online-Community-Mitgliedschaft 0 €
  • Zugang zur WE-Community mit den Basisfunktionen
WE-Verbandsmitglieschaft 49 €
  • Mitglieder-Logo (z.B. für die eigene Website)
  • Zugang zur WE-Community mit erweitertem Funktionsumfang
  • Zugang zum Mitglieder-Discountprogramm
  • Alle satzungsgemäßen Rechte, u.a. Teilnahme an der Mitgliederversammlung und Wahlrecht

Organisationen (Unternehmen, Vereine, Städte, Gemeinden, Behörden, Schulen, Hochschulen)

Benutzerkonten Jahresbeitrag (zzgl. MwSt.) Leistungen
bis 5 250 €
  • Auflistung als Mitglied auf der WE-Website
  • Mitglieder-Logo (z.B. für die eigene Website)
  • Zugang zur WE-Community (erweiterter Funktionsumfang)
  • Zugang zum Mitglieder-Discountprogramm
  • Eintrag ins Dienstleisterverzeichnis (wenn gewünscht)
  • Einstellen von Business-News
  • Einstellen von Stellenangeboten
6 - 14 500 €
15 - 29 1000 €
30 - 49 2000 €
50 - 99 3000 €
100 + 4000 €

Autorisierte Schulungs-Center (ATC)

Jahresbeitrag (zzgl. MwSt.) pro autorisiertem Standort Leistungen
1000 €
  • Auflistung als ATC auf der WE-Website
  • Logo »WE Authorized Training Center (WE ATC)« für die Website
  • Zugang zur WE-Community für alle fest angestellten Trainer
  • weitere Vorteile sind im WE Program Guide (wird auf Anfrage zugeschickt) und Autorisierungsvertrag beschrieben.

§2 Fälligkeit und Abrechnung

  1. Der Jahresbeitrag wird erstmals mit Datum des Eintritts in den Verband fällig und dann automatisch in jedem Folgejahr der Mitgliedschaft zum Datum des Eintritts in den Verband. Erfolgt die Beitragszahlung nicht fristgerecht, können Mahngebühren erhoben werden.
  2. Ändert sich der Mitgliedsstatus eines Mitglieds, so ist unverzüglich das Präsidium darüber zu informieren. Die Einstufung in eine neue Beitragsklasse erfolgt immer zu Beginn eines neuen Mitgliedsjahres.
  3. Bei Austritt aus dem Verband im Laufe eines Mitgliedsjahres fällt die gesamte Jahresgebühr an.
  4. Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende eines Mitgliedsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor Ablauf eines Mitgliedsjahres möglich.

§3 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2007 in Kraft.


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